Wer als Flugreisender am
Urlaubsort mobil bleiben will, ist zumindest in ländlichen Regionen
meist auf einen Mietwagen angewiesen. Verbraucher, die sich im Ausland
einen Wagen leihen, sollten jedoch einige Regeln beachten, damit der
Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung endet.
"Ich
empfehle, schon zu Hause Angebote zu prüfen, etwa im Internet über
Mietwagen-Vergleichsportale", sagt die Expertin. Das eröffne nicht nur
die Möglichkeit, alle größeren Anbieter zu vergleichen, sondern bewahre
auch vor eventuellen Sprachproblemen. Verträge, die man am Urlaubsort
abschließe, seien oft in der jeweiligen Landessprache gehalten. Wer
online buche, finde dort hingegen in jedem Fall die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) auf Deutsch vor. "Die würde ich mir dann auch
ausdrucken", sagt Sack. Allerdings müssten Urlauber beachten,
dass sie von einer Online-Buchung nicht ohne Kosten zurücktreten können.
"Normalerweise hat man bei sogenannten Fernabsatzverträgen ja ein
zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Eine Mietwagen-Buchung ist aber sofort
verbindlich." Zudem sei es ratsam, auf größere Anbieter zurückzugreifen -
dann sei eine Kreditkartenzahlung kein Problem. "Bei kleineren
Unternehmen fehlen uns da einfach die Erfahrungswerte", sagt Andrea
Sack. Entscheide man sich für ein kleines Unternehmen, sollte man sich
zumindest die Internetseite genau ansehen: Wirkt sie seriös? Was steht
in den AGB? Richtig viel kann es kosten, wenn ein Urlauber den
Mietwagen nur unzureichend versichert. Die meisten Vermieter lassen dem
Urlauber nämlich die Wahl zwischen unterschiedlichen Versicherungsarten.
"Ich empfehle, in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Und die sollte man sich auch genauestens durchlesen und prüfen, was
alles abgedeckt ist. Es kann immer mal zu Schrammen kommen - und die
werden schnell teuer", warnt Sack. Darüber hinaus enthielten die meisten
Versicherungen eine Selbstbeteiligung, die ein Mieter im Schadensfall
trotzdem entrichten müsse. "Die Selbstbeteiligung ist in der Regel hoch.
Deswegen sollte man diesbezüglich eine Zusatzversicherung abschließen." Die
meisten Probleme ergeben sich nach Erfahrung des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland bei und nach der Rückgabe des
Mietwagens. Immer wieder komme es vor, dass Schäden in Rechnung gestellt
würden, die tatsächlich gar nicht vorhanden seien, berichtet Andrea
Sack. "Deswegen ist eine ausführliche Bestandsaufnahme wichtig. Am
besten gibt man den Wagen während der Öffnungszeiten zurück und lässt
sich den ordnungsgemäßen Zustand bescheinigen. Noch besser: man bringt
einen Zeugen mit." Wer tatsächlich in einen Unfall verwickelt werde,
müsse den entstandenen Schaden außerdem schnellstmöglich dokumentieren
lassen, am besten durch die Polizei des jeweiligen Urlaubslandes. Eine
unangenehme Überraschung erleben viele Urlauber, wenn ihnen noch Wochen
nach der Rückgabe unvermittelt ein höherer Betrag vom Konto abgebucht
wird. Doch so unschön das Erlebnis ist - Andrea Sack zufolge geht dabei
in den meisten Fällen alles mit rechten Dingen zu. Die Abbuchung gehe
dann auf die lokalen Behörden des Urlaubsortes zurück, die ihrerseits
den Autovermieter kontaktiert hätten. "Diese wiederum haben ja die
Kreditkartendaten. Hat man also ein Knöllchen bekommen oder ist geblitzt
worden, wird das Geld auf diese Weise abgebucht," erläutert die
Expertin. Das geschehe natürlich auch dann, wenn sich der Autofahrer gar
nicht an sein Vergehen erinnere.
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