Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK) kann von Schülern im Ausland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf folgenden Niveaustufen erworben werden: - DSD – Erste Stufe (entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR))
- DSD – Zweite Stufe (entspricht den Niveaus B2 bzw. C1 des (GeR)
- DSD – A2 (entspricht dem Niveau A2 des GeR)
Insgesamt werden dabei folgende vier Fertigkeiten abgeprüft: Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation und Mündliche Kommunikation. Die Prüfungen werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Köln erstellt. Hier findet auch die Auswertung der Ergebnisse statt. Für die Durchführung sind die Schulen verantwortlich. Das DSD – Erster Stufe gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an ein Studienkolleg erforderlich sind (wird in zu Serbien vergleichbaren Erziehungssystemen am Ende der achtjährigen Grundschule abgelegt). Das DSD – Zweiter Stufe wird in den oberen Klassen in Sekundarschulen durchgeführt und gilt laut Sammelbeschluss der Hochschulrektorenkonferenz als Nachweis der für ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse.
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